UVV-Prüfung Anhänger
nach DGUV Vorschrift 70 Grundsatz 314-003
Der DGUV Grundsatz 314-003 "Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit" gibt Unternehmen Vorgaben zur Prüfung von Fahrzeugen, die der DGUV Vorschrift 70 unterliegen. Diese Vorschrift betrifft alle maschinell angetriebenen Landfahrzeuge und deren Anhänger, die nicht auf Schienen fahren. Der Grundsatz konkretisiert die Prüffristen, die Anforderungen an die Prüfer und die Durchführung der Prüfungen. Die Prüfung ist jährlich durchzuführen.
Auch ein Neufahrzeug muss entsprechend geprüft werden!
Wir übernehmen als Fachbetrieb gerne die Prüfung, sprechen Sie uns an!